Die Zielbevölkerung des CL besteht aus den Kindern und den Jugendlichen welche gemäß der anerkannten internationalen Klassifikationssysteme (ICD10, DSM5)

  1. eine Hörschädigung (Bereich A) oder
  2. eine Sprachentwicklungsstörung (Bereich L)

aufweisen und bedeutende Schwierigkeiten beim Spracherwerb haben.

a) Die mündliche Sprache wird Kindern mit schwerem oder hochgradigem Hörverlust nur mittels Hörgeräten (Hörprothesen oder Cochlea-Implantat) und einer speziellen Frühförderung zugänglich. Das Schulpersonal der Frühförderung des CL hat zur Hauptaufgabe die Entwicklung der mündlichen Sprachkompetenzen dieser Kinder zu unterstützen. Gegebenfalls ist es nötig gleichzeitig eine bedeutende Hilfestellung mit lautbegleitenden Gebärden oder der Gebärdensprache zu geben.

b) Die Zielbevölkerung des L-Bereiches sind die Kinder und Jugendliche mit einer spezifischen Entwicklungsstörung der mündlichen oder geschriebenen Sprache, einer isolierten phonologischen Störung, einer Artikulationsstörung oder Auffälligkeiten in der Sprachentwicklung. Die spezifische Sprachentwicklungsstörung bezeichnet eine strukturelle Pathologie, die sich durch eine persistente, hochgradige Störung des Spracherwerbs manifestiert. Dabei sind jedoch Schwierigkeiten, die auf ein schwaches sozial-erzieherisches Umfeld gründen, so wie einfache kurzfristige Sprachverzögerungen auszuschließen. Scheinbar gründen die Sprachstörungen auf keinen erkennbaren Ursachen wie Hörschädigung, geistige Behinderung, Autismus-Spektrum-Störung, psychischen oder sozio-emotionalen Störungen.